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Einzelhaltung geselliger Haustiere untersagt!
  #1 (permalink)  
Alt 22.09.2008, 14:09
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Astrid
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Lächeln Einzelhaltung geselliger Haustiere untersagt!

Am 1.9.2008 ist in der Schweiz ein neues Tierschutzgesetz in Kraft getretten.
Demnach dürfen gesellige Haustiere wie z.B. Meerschweinchen, Vögel, Chinchillas, Mäuse und Ratten nicht mehr alleine gehalten werden. Die Tiere werden in Zukunft glücklich sein wenigstens einen ihrer Gefährten bei sich zu haben.
Die einzigen bei denen es noch immer die Einzelhaltung gibt ist das Kaninchen, wobei es eigentlich keinen Sinn macht, da hier das Gleiche wie für Meerschweinchen gelten sollte.
Neuerungen gibt es auch für Neu-Hundebesitzer, welche ab 2010 einen Thoriekurs vor der Hundeanschaffung besuchen müssen...und Katzen haben endlich das gesetzliche Recht eine eigene Katzentoilette besitzen zu müssen!

BVET - Die Hunde im Zentrum!

Das ist doch wirklich mal ein Fortschritt .
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to live is the rarest thing in the world. most people exist, that is all.
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  #2 (permalink)  
Alt 23.09.2008, 13:48
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Jahira
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Standard Genereller Gedanke ok

Generell finde ich einen Verschärfung der Tierschutzgesetztes ok.
Ich finde auch nicht schlecht, dass Hundehalter mal kontrolliert werden sollten mit einer Prüfung oä., aber
1. wer kontrolliert das dann? und 2. würde mich interessieren wie so eine Prüfung ausschauen soll?!
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  #3 (permalink)  
Alt 23.09.2008, 18:58
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Irene
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Hy!

Im übrigen ist ja auch in Österreich die Einzelhaltung geselliger Kleintiere von Gesetzeswegen eigentlich verboten.
In der Praxis gibt es allerdings sicher Einzelfälle, wo Einzelhaltung Sinn macht, z.B. wenn ich zwei betagte Meerschweine oder Kaninchen habe, von denen eines verstirbt. Wenn abzusehen ist, daß das zweite Tier auch keine allzu lange Lebenserwartung mehr hat, macht es wenig Sinn noch ein weiteres Tier dazu zu setzen.
Mit etwas Kopfweh erinnere ich mich hier an die Never-Ending-Story meiner Wellensittiche früher: wenn ein Vogel starb, kaufte ich wieder einen dazu. Irgendwann wollte ich aber keine Wellensittiche mehr halten - ich war schließlich froh, als ich mein letztes verbliebenes Tier an einen Hobbyzüchter abgeben konnte.

LG
Irene
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Stichworte
gesellige haustiere, neuerungen, schweiz, tierschutzgesetz

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